Information Kanton Luzern – Soforthilfe im Sport
29. April 2020
Sehr geehrte Verantwortliche der Luzerner Sportvereine und Non-Profit-Organisationen im Bereich Sport
Das Corona-Virus hat die ganze Welt im Griff und führt in allen Lebensbereichen zu einem Ausnahmezustand. Betroffen ist natürlich auch der Sport. Die Covid-19-Krise führt für die Sportvereine im Kanton Luzern zu bisher unbekannten Herausforderungen. Der Kanton Luzern ist sich bewusst, dass die Auswirkungen der Krise auch auf die finanzielle Situation der Sportvereine im Kanton Luzern Auswirkungen hat. Wir haben uns nach Rücksprache mit Regierungsrat Guido Graf deshalb entschlossen, für Sportvereine finanzielle Soforthilfen anzubieten, wenn die aktuelle Situation zu schwerwiegenden finanziellen Problemen geführt hat oder mittelfristig führen wird.
Sie können bei der Dienststelle Gesundheit und Sport auf der Website der Sportförderung Kanton Luzern ein Gesuch für Unterstützung einreichen: www.sport.lu.ch
Wir bitten Sie, die verlangten Unterlagen vollständig beizulegen. Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Sportförderung Kanton Luzern zur Verfügung: sport@lu.ch. Die Gesuchseingabe muss bis zum 29. Mai 2020 erfolgen.
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass der Sport in und vor allem auch nach der Covid-19-Krise seine wichtige gesundheitliche und gesellschaftliche Funktion wahrnehmen kann.
Für Ihr grosses Engagement auch während dieser herausfordernden Zeit dankt Ihnen der Kanton Luzern bestens.
Sportliche Grüsse, verbunden mit den Wünschen für beste Gesundheit
Dienststelle Gesundheit und Sport
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Telefon 041 228 52 76