zurück

24

. 

September

 

2026

Neues Transparenzgesetz: Auch Sportorganisationen können betroffen sein

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Damit führt der Bund das neue Schweizerische Transparenzregister ein. Ziel ist es, transparent zu machen, welche natürlichen Personen Unternehmen und andere meldepflichtige Rechtseinheiten tatsächlich kontrollieren.

Was bedeutet das für Sportvereine und Sportorganisationen?

Vereine selbst sind vom Transparenzgesetz grundsätzlich ausgenommen und müssen keine Meldung vornehmen. Relevant kann die neue Regelung jedoch für Sportorganisationen werden, die neben dem Verein über eine separate juristische Person verfügen. Dies betrifft insbesondere Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder GmbHs.

Ein Beispiel aus dem Sport: Wird ein Clubhaus, eine Sportanlage oder eine andere Infrastruktur nicht direkt durch den Verein, sondern durch eine eigens dafür gegründete Genossenschaft betrieben oder gehalten, untersteht diese Genossenschaft grundsätzlich der Meldepflicht. Entscheidend ist somit nicht die Verbindung zu einem Sportverein, sondern die jeweilige Rechtsform.

‍

Betroffene Organisationen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und dem Schweizerischen Transparenzregister melden. Als wirtschaftlich berechtigt gelten natürliche Personen, welche die Rechtseinheit direkt oder indirekt kontrollieren. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt und ist nicht öffentlich zugänglich.

‍

Empfehlung an unsere Mitglieder: Sportvereine und Sportorganisationen sollten prüfen, ob neben dem eigentlichen Verein weitere Rechtseinheiten – insbesondere Genossenschaften, AG oder GmbH – bestehen und ob daraus eine Meldepflicht entsteht. Für bereits bestehende meldepflichtige Rechtseinheiten gelten Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren. Die Meldung erfolgt elektronisch über EasyGov; die Eintragung ist kostenlos.

Weitere Informationen und Hilfestellungen stellt der Bund auf TranspaReg – Schweizerisches Transparenzregister zur Verfügung.